Zentralschweiz

Kantone können Reiserückkehrer kaum überprüfen

17. Juli 2020, 15:22 Uhr
Eine Übersicht der Reiserückkehrer haben die Kantone nicht, da die Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt.
© Keystone
Wer von den Ferien aus einem Risikoland zurückkehrt, muss für zehn Tage in die Quarantäne. Wer diese Quarantäne umgeht, dem droht eine hohe Busse. Doch wie kontrollieren dies die Kantone? Eine Umfrage in der Zentralschweiz zeigt: Die Kantone haben keine Mittel.

Aktuell pochen die Kantone auf die Selbstverantwortung der Reisenden, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes des Kanton Obwalden, Patrick Csomor. «Die Leute haben eine Telefonnummer, bei der sie sich melden können, wenn sie in einem Risikoland waren. Zudem gibt es ein Online-Formular, das sie ausfüllen und uns zuschicken können. Wir führen dementsprechend eine Liste dieser Personen.» Insofern habe der Kanton einen Überblick.

Das Bundesamt für Gesundheit sei dran, die Möglichkeiten für die Kantone auszubauen. Heisst konkret, dass sie von Transportunternehmen eine Liste mit Kontaktangaben von Personen erhalten würden. Aber es ist noch unklar, ob und wie dies in Zukunft möglich sei, so Csomor. Zudem würden Reisende an Flughäfen und bei Carreisen drauf aufmerksam gemacht, dass sie sich als Rückkehrer aus Risikogebieten beim Kanton unverzüglich melden und anschliessend in Quarantäne müssen.

Auch die Kantone Luzern und Schwyz hoffen auf die Vernunft der Reisenden. Den Kantonen stehen keine Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung, wie der Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, Guido Graf, erklärt: «Die grenzsanitarischen Massnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Kantone, solche Daten bilateral einzufordern.»

Auch der Kanton Zug verlangt Eigenverantwortung: «Wenn wir Hinweise darauf bekommen, dass jemand die Meldepflicht oder eine angeordnete Quarantäne nicht respektiert, gehen wir diesen nach», sagt Stellvertretender Kantonsarzt Brian Martin.

Drohen den Eltern Bussen bei Familienreise in Risikogebiet?

In der Ostschweiz warnen die Schulbehörden Eltern vor Konsequenzen nach Reisen in Risikoländer. Den Erziehungsberechtigten drohen Bussen wegen der Verletzung der Schulpflicht. Im Kanton Obwalden sieht man hierzu keinen Handlungsbedarf. Laut dem Leiter des Gesundheitsamts, Patrick Csomor, sei es bereits eine grosse Strafe den Schulstoff zu verpassen: «Wenn beispielsweise ein Kind neu ins Gymnasium kommt und die ersten zehn Tage fehlt, ist dies durchaus ein grosser Nachteil, mit dem die Schüler dann zu recht kommen müssen.»

Im Kanton Luzern ist man aktuell dran, das Thema im Hinblick auf den Schulanfang zu klären, teilen die Behörden mit. Man werde die Schulen und Eltern rechtzeitig informieren. Der Kanton Schwyz hingegen will sich beim Ferienentscheid und den damit verbundenen Folgen nicht einmischen, so Kantonsarzt Claudio Letta. «Die Verantwortung diesbezüglich liegt in der Aufgabe der Erziehungsberechtigten.»

Auch im Kanton Zug sieht man keinen Handlungsbedarf, so Lukas Fürrer, Leiter Direktionssekretariat. «Quarantänebedingte Absenzen behandeln wir gleich wie krankheitsbedingte Absenzen, also ohne Sanktionen.» Zudem dürfe ohnehin mit einem Anstieg gerechtnet werden: «Gegenwärtig steigt die Wahrscheinlichkeit von Quarantänefällen unabhängig vom Reiseziel. Auch können immer wieder neue Länder auf die Risikoliste geraten.»

Wie in Obwalden und Schwyz pocht auch der Kanton Uri auf Eigenverantwortung, so Mediensprecher Gusti Planzer: «Bei einem späteren Schulbeginn müssten die verpassten Unterrichtsinhalte selbstverständlich nachgeholt werden.»

Corona-Test ersetzt Quarantäne nicht

Wer denkt, dass er die Quarantäne umgehen kann, indem er sich nach der Rückreise auf das Virus testen lässt, wird enttäuscht. Laut dem BAG besteht auch bei einem negativen Test die volle Dauer der Quarantänepflicht. «Weil ein negativer PCR-Test keine Garantie ist, dass die Person nicht angesteckt sein könnte. Die Inkubationszeit beträgt mehrere Tage, in welchen das Virus nicht nachgewiesen werden kann», erklärt Mediensprecher Yann Hulmann. Die Quarantäne müsse in jedem Fall bis zum Schluss durchgeführt werden.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 17. Juli 2020 13:32
aktualisiert: 17. Juli 2020 15:22