Maskenpflicht im öV

Verkehrsbetriebe: «Wir machen unsere Kontrolleure nicht zu Polizisten»

Caspar van de Ven, 2. Juli 2020, 15:34 Uhr
Für die Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) ist noch nicht klar, wie die Maskenpflicht durchgesetzt werden soll.
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Bundesrat hat vergangenen Mittwoch angekündigt, dass ab Montag alle Pendler im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen müssen. Gerade auf der Strasse und der Schiene ist noch unklar, wie man die Maskentragepflicht umsetzen will.

Der Tenor bezüglich der Maskentragepflicht ist bei den Verkehrsbetrieben klar: Da sie keine polizeilichen Aufgaben erfüllen, setzen sie vor allem auf die Vernunft der Reisenden.

Denn wie die SBB sagt, stelle die Maskenpflicht sie vor Herausforderungen, die sie alleine kaum bewältigen könne: «Da sich eine Mehrheit der Bevölkerung in verschiedenen Umfragen eine Maskenpflicht gewünscht hatte, gehen wir auch davon aus, dass die Mehrheit sich an die neue Regel halten wird», sagt Reto Schärli, Mediensprecher der SBB auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1.

«Wir machen unsere Kontrolleure nicht zu Polizisten»

Doch was, wenn ab nächstem Montag dennoch Passagiere ohne Maske im Zug sitzen? Dies könne man nicht so einfach beantworten: «Einerseits gibt es im unbegleiteten Regionalverkehr kein Personal in den Zügen, welches Kontrollen machen kann», erklärt Schärli. Dort zähle man auf Eigenverantwortung.

Im begleiteten Fernverkehr hingegen werde das SBB Personal auf die neue Maskenpflicht hinweisen – viel mehr aber nicht. «Unser Personal erhält keine polizeilichen Aufgaben, das ist ganz klar» hält Reto Schärli fest. Es begleite die Reisenden und mache Ticket-Kontrollen. Im Ausnahmefall könne das Personal natürlich die Polizei hinzuziehen. Dass jemand ohne Schutzmaske aus dem Zug geschickt wird, sei theoretisch also möglich. Doch hoffe die SBB, dass es nicht soweit kommt und sich die Fahrgäste gegenseitig aushelfen.

Gratismasken sind keine Option

Auch die Gewerkschaft UNIA steht der Maskenpflicht positiv gegenüber – sie wirft allerdings die Kostenfrage auf. Dass die Transportunternehmen der Schweiz ihren Fahrgästen gratis Masken zur Verfügung stellen, ist laut Reto Schärli aber keine Option. Auch hier gelte die Eigenverantwortung – es sei die Aufgabe der ÖV-Nutzer, sich mit Masken einzudecken.

Maskenpflicht gleicht Ess- und Trinkverbot

Derzeit ist für die Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) nicht klar, wie sie kontrollieren will, ob alle Leute auch eine Maske tragen. Wie Mediensprecher Sämi Deubelbeiss gegenüber PilatusToday sagte, gibt es noch viele Fragen, die geklärt werden müssen. Beispielsweise, was vbl-Kontrolleure überhaupt machen können, wenn jemand im Bus keine Schutzmaske trägt.

Er vermutet, dass die eigenen Kontrolleure wohl eher auf die Vernunft der Menschen appellieren können, als sie beispielsweise aus dem Bus zu weisen. Es sei dasselbe wie beim Essen und Trinken. «Dies ist auch im Bus untersagt. Trotzdem werfen wir niemanden deswegen aus dem Bus», erklärt Deubelbeiss.

Denn anders als die SBB verfügt die vbl nicht über Zugbegleiter oder die Bahnpolizei. Schlussendlich sei es also auch eine personelle Frage. Eine Möglichkeit wäre, dass sich die Polizei an den Kontrollen beteiligt, sodass diese konsequent umgesetzt werden können. Diese Fragen sollen laut Sämi Deubelbeiss noch im Verlauf des Tages geklärt werden.

Unklar, ob im Aussenbereich die Maskenpflicht gilt.

Auch zu Schiff müssen sich die Passagiere nun mit einer Maske ausrüsten. Laut Stefan Schulthess, Geschäftsführer der Schifffahrtsgesellschaft SGV, bedarf die Umsetzung der neuen Massnahmen keiner grossen zusätzlichen Ressourcen. «Wir weisen unsere Kundinnen und Kunden auf die neuen Richtlinien hin. Das Personal bei der SGV hat keine polizeilichen Aufgaben zu erfüllen.»

Grütter vermutet unterschiedliche Reaktionen der Passagiere. Einige dürften von einer Maskenpflicht abgeschreckt werden. «Anderen gibt es vielleicht die nötige Sicherheit», so Grütter.

Nach dem neusten Stand sei unklar, ob im Aussenbereich und in der Schiffsgastronomie die Maske abgelegt werden darf. Vorher war man sich noch sicher, dass man die Maske ablegen darf.

Nur im schlimmsten Fall werden Passagiere weggewiesen

Ähnlich sieht es bei den Stanserhornbahnen aus. Man weise die Personen auf die neu geltende Maskenpflicht hin. «Nur im schlimmsten Fall würden wir in Erwägung ziehen, Personen von der Bahn zu verweisen», meint der Direktor Jürg Balsiger. Er denkt nicht, dass die Passagiere sich weigern würden, eine Maske zu tragen und hofft auf den gesunden Menschenverstand.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 2. Juli 2020 12:28
aktualisiert: 2. Juli 2020 15:34